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Der Beruf

 

>> Berufsbild / Ausbildung

 

Anforderungen und Vorraussetzungen       

  • Kreativität
  • Kontaktfreudigkeit
  • handwerkliches Geschick
  • modisches Empfinden
  • sicherer Kundenumgang
  • gepflegte Erscheinung

 

 

Ausbildungsziele

 Beratungskompetenz    Neuste Arbeitstechniken   Gestaltungskompetenz

 kreativ – erfolgreich – modern

Die Berufsausbildung zum Friseur dauert in der Regel 3 Jahre.

Sie wird im dualen System (Schule & Betrieb) durchgeführt.

In der Ausbildungszeit sind drei überbetriebliche Kurse und eine Zwischenprüfung abzulegen,

um zur Gesellenprüfung zugelassen zu werden.

Die Märkische Friseur-Innung verfügt über eine eigenständige Prüfungskommission,

in ausgewogener Harmonie ist die Kooperation mit der im Kreis ansässigen Schule ein Vorteil für unsere Auszubildenden.

 

Friseurausbildung

         Gegenstand der Berufsausbildung ist mindestens die Vermittlung folgender Fertigkeiten und
         Kenntnisse:
     1. Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht
        2. Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes
        3. Arbeits- und Tarifrecht, Arbeitsschutz
        4. Arbeitssicherheit, Umweltschutz und rationelle Energieverwendung
        5. Gesundheitsschutz
        6. Bedienen von Maschinen, Geräten und Werkzeugen
        7. Kundenberatung und Betreuung
        8. Beurteilen, Reinigen und Pflegen des Haares und der Kopfhaut
        9. Haarescheiden
       10. Gestalten von Frisuren
       11. Ausführen von Dauerwellen
       12. AusführenfarbverändernderHaarbehandlungn
       13. pflegende und dekorative Kosmetik der Haut
       14. Maniküre

Ausbildung

Seit dem 01.08.2008 neue gültige Ausbildungsordnung

 

Anmeldung zur Prüfung

 

Gesellenprüfung Teil 1 nach 18 Monaten der Ausbildung:

Die Praktische Gesellenprüfung besteht aus den Arbeitsproben und dem Prüfungsstück, welches mindestens mit der Note ausreichend bewertet werden muss, es handelt sich hierbei um ein Sperrfach.

Für alle Teilnehmer zu den Prüfungen ist das Tragen von berufstypischer Kleidung, sowie die Einhaltung der hygienischen und arbeitssicherheitstechnischen Regeln Pflicht. Zuwiderhandlungen fließen in die Bewertung ein, können schlimmstenfalls zum Ausschluss von der Prüfung führen. Die Entscheidung hier rüber liegt im Aufgabenbereich der eingesetzten Prüfungskommission.

Zum Tag der Prüfung sind das Einladungsschreiben, sowie der Personalausweis vorzulegen.

Gern sind wir behilflich, Ihre anfallenden Fragen zu beantworten.  Vereinbaren Sie gegebenenfalls einen Termin über das Büro der Innung.